Mit Stellungnahme vom 25. Januar 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, auf ihre Nachfrage habe die ENHK ausdrücklich bestätigt, dass die Farbe «RAL 7023, betongrau» einer unauffälligen Farbe im Sinne des Gutachtens vom 20. Oktober 2021 entspreche, sofern sie nicht glänzend ausgeführt werde. Die Verfahrensbeteiligten erhielten mehrmals die Gelegenheit, sich zu äussern, wovon die Beschwerdeführenden mit Eingaben vom 18. Dezember 2023, 12. Januar 2024 und 15. April 2024 sowie die Gemeinde Brienz mit Eingabe vom 5. Februar 2024 Gebrauch machten. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.