Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf mitzuteilen, in welcher Farbe die Mobilfunkanlage ausgeführt werden solle. Mit Stellungnahme vom 25. Januar 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, auf ihre Nachfrage habe die ENHK ausdrücklich bestätigt, dass die Farbe «RAL 7023, betongrau» einer unauffälligen Farbe im Sinne des Gutachtens vom 20. Oktober 2021 entspreche, sofern sie nicht glänzend ausgeführt werde.