das Bauvorhaben keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG bedürfe. Mit Verfügung vom 16. November 2023 bat das Rechtsamt das AUE einen Fachbericht Immissionsschutz zum neuen Standortdatenblatt einzureichen. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 18. Dezember 2023 stellt das AUE den Antrag, das Vorhaben unter anderem unter Auflagen von Abnahmemessungen an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) Nrn. 3, 6 und 13 zu bewilligen. Mit Verfügung vom 10. Januar 2024 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf mitzuteilen, in welcher Farbe die Mobilfunkanlage ausgeführt werden solle.