Nachdem das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 25. Juli 2023 entsprechend Gelegenheit gegeben hatte, reichte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 7. September 2023 ein aktualisiertes Standortdatenblatt vom 16. August 2023 (Revision 1.19) inklusive Plänen ein. Im Vergleich zum Standortdatenblatt vom 19. November 2020 (Revision 1.8), das vom Regierungsstatthalteramt bewilligt wurde, sieht das aktualisierte Standortdatenblatt bei gewissen Antennen eine Leistungsreduktion sowie eine Reduktion des elektrischen Neigungswinkels vor. Zudem ist beim aufgestockten Standortgebäude an verschiedenen Stellen der Gebäudehülle eine NIS4-Abschirmung vorgesehen.