Allerdings sei von der Beschwerdegegnerin ein aktualisiertes Standortdatenblatt vorzulegen, das die baulichen Veränderungen in der Umgebung berücksichtige. Die Gemeinde Brienz hält in ihrer Eingabe vom 6. Juli 2023 an ihrem Amtsbericht vom 24. April 2020 fest. Darin hatte sie die Erteilung des Bauabschlags gefordert.