Dies um den baulichen Veränderungen Rechnung zu tragen, die unterdessen beim Standortgebäude und in der Umgebung vorgenommen worden seien. Das AUE kommt in seiner Stellungnahme vom 7. Juli 2023 zum Ergebnis, seine Beurteilung der geplanten Mobilfunkanlage habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und mit Auflagen bewilligungsfähig sei. Aus der Beschwerde ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, die eine Anpassung oder Ergänzung des Fachberichts vom 8. April 2020 erforderlich machen würden. Allerdings sei von der Beschwerdegegnerin ein aktualisiertes Standortdatenblatt vorzulegen, das die baulichen Veränderungen in der Umgebung berücksichtige.