Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juli 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Zudem seien auch sämtliche weiteren Anträge inklusive Sistierungsantrag abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Gleichzeitig beantragte die Beschwerdegegnerin, ihr sei Frist einzuräumen, um ein aktualisiertes Standortdatenblatt einzureichen. Dies um den baulichen Veränderungen Rechnung zu tragen, die unterdessen beim Standortgebäude und in der Umgebung vorgenommen worden seien.