4. Mit Verfügung vom 7. Juni 2023 führte das Rechtsamt den Schriftenwechsel durch und bat zusätzlich das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme zu den beiden Beschwerden einzureichen. Das AGR beantragt in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Interla- ken-Oberhasli verweist in seiner Eingabe vom 12. Juni 2023 auf seine Stellungnahme vom 26. Juli 2022, worin es die Abweisung der Beschwerde beantragt hatte, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. Juli 2023, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.