3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, übermittelte die Beschwerde mit Verfügung vom 15. Juli 2022 an die übrigen Verfahrensbeteiligten, verzichtete jedoch vorerst auf die Durchführung eines Schriftenwechsels. Gleichzeitig gab es den übrigen Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich zum Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden zu äussern. Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Nachdem sich keine der Parteien der 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion