mission (ENHK) mit Bericht vom 20. Oktober 2021 Stellung. Mit Verfügung vom 8. März 2022 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1. Mit Gesamtentscheid vom 13. Juni 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung für die Projektänderung mit Standortdatenblatt vom 19. November 2020 (Revision 1.8). 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 14. Juli 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgend «Anträge»: