1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 6. März 2020 bei der Gemeinde Brienz (BE) ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit Antennentragkonstruktion, Systemtechnik und neuen Antennen auf Parzelle Brienz (BE) Grundbuchblatt Nr. G.________. Der betroffene Teil der Bauparzelle ist im Zonenplan der Gemeinde als weisse Fläche dargestellt. Der Standort liegt auf einem Bahnareal, wobei die Mobilfunkanlage auf dem Dach eines Betriebsgebäudes erstellt werden soll. Das Baugesuch sah einen Mast von 8 m Höhe vor. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.