Weiter sieht der Grobterminplan auch das Aufstellen von provisorischen Nistkästen während der Realisation des Neubaus vor. Mit all diesen Massnahmen wird sichergestellt, dass der Mauerseglerkolonie auch während den Bauarbeiten Nistmöglichkeiten geboten werden, damit sie – entgegen den Befürchtungen der Beschwerdeführenden – das Quartier nicht verlassen. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Beschwerdegegnerschaft mit den geplanten (Ersatz-)Massnahmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1ter NHG für den bestmöglichen Schutz des Lebensraums der Mauerseglerkolonie sorgt. Zudem wird mit der Aufnahme dieser (Ersatz-)Mass-