Weiter haben die Beschwerdeführenden im Vorverfahren einen Grobterminplan eingereicht, in welchem sowohl die Ankunft als auch die Brutzeit und die Abreise der Mauersegler aufgenommen ist. Der Grobterminplan ist so ausgelegt, dass der Abbruch des bestehenden Gebäudes nach dem Abflug der Mauersegler im Herbst erfolgt und damit sichergestellt ist, dass – wie im Kurzbericht Ökologie als Massnahme empfohlen – keine relevanten Arbeiten am bestehenden Gebäude zur Brutzeit der Mauersegler erfolgt. Weiter sieht der Grobterminplan auch das Aufstellen von provisorischen Nistkästen während der Realisation des Neubaus vor.