3. Garantie für ungehinderten Zuflug zum Seglerturm auch während der Bauphase. (Baulärm und Bauarbeiten stören die brütenden Vögel meist kaum. Keine Massnahmen erforderlich). 4. Montage von Nistkästen an der Westfront unmittelbar nach Fertigstellung des Neubaus und Anlocken mittels arteigener Stimmen während der folgenden Brutperiode. 5. Fachliche Begleitung der Massnahmen zu Gunsten der Segler vor und während der Bauphase.» Eine weitere Empfehlung der Vogelwarte Sempach lautet: