«1. Aufstellen des Seglerturms im Garten baldmöglichst (Baubewilligung vorausgesetzt) - wenn sich dies mit den künftigen Bau- und Umgebungsarbeiten vereinbaren lässt. Anlocken mittels arteigener Stimmen, damit möglichst schon in der nächsten Brutsaison erste Seglerpaare die neuen Nisthilfen beziehen. 2. Abriss des bestehenden Gebäudes ausserhalb des Zeitraumes 15.4.-15.8. Ist dies nicht möglich, so sind vor dem 15.4. die bisherigen Nistkästen zu entfernen und die verbleibenden Brutplätze im Dachbereich zu verschliessen. 3. Garantie für ungehinderten Zuflug zum Seglerturm auch während der Bauphase.