c) Vorliegend ist unbestritten, dass sich heute in der Dachkonstruktion des bestehenden und abzubrechenden Wohnhauses eine Mauerseglerkolonie befindet. Dieser Standort weist eine besonders günstige Voraussetzung für diese Lebensgemeinschaft nach Art. 18 Abs. 1bis NHG auf. Im Baubewilligungsverfahren hat die Beschwerdegegnerschaft einen Kurzbericht «Naturwerte auf der Parzelle J.________, E.________strasse L.________, Spiez; Resultate und Kurzbericht» bei Herrn K.________ (nachfolgend: Kurzbericht Ökologie) eingeholt, welcher sich unter anderem mit dem Thema Mauersegler auseinandersetzt.31 Darin wird ausgeführt, es gebe im und am Gebäude 75 Mauerseglernester.