Die Ausführung der Beschwerdeführenden, die Fachberatung sei nicht mehr bereit gewesen, das Bauprojekt noch einmal abschliessend zu beurteilen, ist somit unzutreffend. Wie vorstehend ausgeführt, hat die Beschwerdegegnerschaft mit ihrer Projektänderung vom 12. April 2022 die von der Fachberatung Gestaltung aufgezeigten Punkte überarbeitet. Dass die Baubewilligungsbehörde nach Vorliegen dieser Projektänderung auf eine (erneute) Konsultation der Fachberatung Gestaltung verzichtet hat, ist somit nicht zu beanstanden.