Es trifft zwar zu, dass die Fachberatung Gestaltung bei ihrer dritten Beratung betreffend weiteres Vorgehen auf noch zu überarbeitende Punkte hingewiesen hat.26 Im Gegensatz zu den zwei ersten Beratungen sah sie jedoch von einer erneuten Beurteilung des überarbeiteten Bauprojekts ab. Diese Auffassung hat sie anlässlich ihrer Sitzung vom 10. März 2022 bestätigt.27 Für die Fachberatung bestand somit aus fachlicher Perspektive keine Notwendigkeit mehr, das Bauprojekt noch einmal eingehend zu beurteilen. Die Ausführung der Beschwerdeführenden, die Fachberatung sei nicht mehr bereit gewesen, das Bauprojekt noch einmal abschliessend zu beurteilen, ist somit unzutreffend.