Zur Bestimmung der Fassadenfarbe hat die Beschwerdegegnerschaft im Baubewilligungsverfahren eine Farbanalyse vorgenommen. Die Angaben zu den Fassadenfarben finden sich auf dem bewilligten Fassadenplan. Mit der im Gesamtbauentscheid aufgenommenen Auflage, dass vor Beginn der entsprechenden Arbeiten grossflächige Muster anzusetzen und von der Fachberatung Gestaltung zu genehmigen sind, ist zusätzlich sichergestellt, dass sich der Neubau gut im örtlichen Kontext integriert. Ein sorgfältiger Umgang mit dem Ortsbild ist somit sichergestellt.