Die Gemeinde, der bei der Beurteilung der ästhetischen Einordnung ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, hat das Projekt behandelt und positiv bewertet. Sie kommt im angefochtenen Entscheid zum Schluss, das reduzierte Volumen des Projekts füge sich nun in die bestehende Bebauungsstruktur ein, welche sowohl durch ältere Einfamilienhäuser als auch durch neuere Mehrfamilienhäuser wie das vorliegend geplante geprägt sei. Diese Einschätzung ist aufgrund des amtlichen Luftbilds21 und den aktenkundigen Fotos zur Umgebung sowie den unbestrittenen Analysen der Beschwerdegegnerschaft plausibel und nachvollziehbar.