dritten Beratung das Volumen in seiner Erscheinung nach wie vor als recht mächtig qualifiziert, welches sich nur knapp in die bestehende Bebauungsstruktur einfügt, hat sie diesbezüglich keine weiteren Anpassungen gefordert. Daran hat sie auch anlässlich ihrer Sitzung vom 10. März 2022 festgehalten. Die Gemeinde, der bei der Beurteilung der ästhetischen Einordnung ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, hat das Projekt behandelt und positiv bewertet.