Das projektierte Bauvorhaben hält unbestrittenermassen die baupolizeilichen Masse gemäss den reglementarischen Vorgaben für die Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) ein. Auch wenn die Fachberatung Gestaltung in ihrer 17 Vorakten, Nr. 64. 18 Vorakten, Nr. 79. 19 Vorakten, Nr. 61. 20 Vorakten, Nrn. 51 und 58. 7/16 BVD 110/2022/113