Nach diversen Anpassungen des Bauvorhabens wurden den Beschwerdeführenden zudem mit Schreiben vom 28. Januar 2022 die aktuellsten Pläne zugestellt, welche Grundlage der dritten Beurteilung durch die Fachberatung Gestaltung bildeten.19 Auch die neu eingereichten und letztlich bewilligten Projektänderungspläne wurden ihnen zugestellt. Aus dem Fassadenplan der zwei letztgenannten Planunterlagen lässt sich die Änderung beim Einschnitt im Dachgeschoss ohne weiteres ablesen. Dass den Beschwerdeführenden diese Unterlagen nicht vorlagen, wird zu Recht nicht geltend gemacht.