Bereits im Projektänderungsschreiben weist die Beschwerdegegnerschaft darauf hin, dass sie nach der Einigungsverhandlung gemäss Konsultation des Fachgremiums den letzten Feinschliff eingearbeitet sowie die Fensterflächen an der Südfassade reduziert habe. Letzteres zeigt denn auch ein Vergleich der verschiedenen Planunterlagen, welche den Beschwerdeführenden ebenfalls bekannt waren. Das ursprüngliche Bauvorhaben lag öffentlich auf. Nach diversen Anpassungen des Bauvorhabens wurden den Beschwerdeführenden zudem mit Schreiben vom 28. Januar 2022 die aktuellsten Pläne zugestellt, welche Grundlage der dritten Beurteilung durch die Fachberatung Gestaltung bildeten.19