Diese Unterlagen wurden den Beschwerdeführenden eröffnet.18 Soweit die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde vorbringen, sie hätten aus den ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen keine Hinweise auf eine Überarbeitung der von der Fachberatung Gestaltung geltend gemachten Punkte gefunden, kann ihnen nicht gefolgt werden. Bereits im Projektänderungsschreiben weist die Beschwerdegegnerschaft darauf hin, dass sie nach der Einigungsverhandlung gemäss Konsultation des Fachgremiums den letzten Feinschliff eingearbeitet sowie die Fensterflächen an der Südfassade reduziert habe.