d) An der Einigungsverhandlung vom 8. März 2022 verwies der Beschwerdeführer 1 mehrfach auf die Beurteilung der Fachberatung Gestaltung.15 Da das Fazit des Berichts der Fachberatung Gestaltung vom 3. Dezember 2021 von den Einsprechenden nicht klar erfasst werden konnte, wurde das Bauvorhaben nochmals an einer Sitzung der Fachberatung Gestaltung traktandiert. Aus dem Protokollauszug dieser Sitzung vom 10. März 2022 geht Folgendes hervor:16 «An der heutigen Sitzung soll klarer festgehalten werden, wie das weitere Vorgehen in diesem Projekt vorgesehen ist bzw. welche Punkte genau überarbeitet werden müssen.