«Fazit: Die Gebäudeabmessungen und die Neigung des Daches sind nicht bestritten. Die Anordnung der Balkone und privaten Aussenräume in der Hauptfassade sind zu überarbeiten und ruhiger zu gestalten. Im Dachgeschoss ist auf Gebäudeeinschnitte, welche eine Tiefe von mehr als zwei Sparrenabstände aufweisen zu verzichten. Das Gebäude ist volumetrisch in seiner Hauptfassade ruhiger zu gestalten. Die Anordnung der drei Aussenbereiche übereinander ist zu prüfen. Der Eingangs- und Zufahrtsbereich ist nochmals grundsätzlich zu überdenken.»