c) Die Gemeinde Spiez hat im vorhergehenden Baubewilligungsverfahren die Fachberatung Gestaltung beigezogen. Aus den Vorakten geht hervor, dass die Fachberatung Gestaltung das vorliegend umstrittene Bauvorhaben dreimal beurteilt hat.9 Dabei wurden ihr jeweils von der Beschwerdegegnerschaft (revidierte) Planunterlagen10 sowie aufbereitete Analysepapiere11 vorgelegt und das Bauprojekt vorgestellt. In ihrer ersten Beurteilung äusserte sich die Fachberatung zur Analyse, der Körnigkeit und Bauweise sowie zur Umgebung und kam zu folgendem Fazit:12