Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme auf ihre Ausführungen im Gesamtbauentscheid und hält fest, die von der Fachberatung Gestaltung gerügten Punkte seien angepasst worden und schlussendlich habe eine stimmige Gesamtwirkung des Bauvorhabens mit der Umgebung erzielt werden können. Die Fachberatung Gestaltung beurteile die Körnigkeit und die Bebauungsstruktur als genügend.