Die Beschwerdegegnerschaft verweist in ihrer Stellungnahme auf die diversen Beurteilungen durch die Fachberatung Gestaltung wie auch auf den Amtsbericht Umwelt und die Empfehlungen von Herrn K.________ (InfoNatura) im Baubewilligungsverfahren und führt aus, die geltend gemachten Beanstandungen seien in das Bauvorhaben eingearbeitet worden. Das Bauvorhaben erfülle die im GBR4 enthaltenen Anforderungen. Weiter führt sie aus, mit der durch die Projektverfasser durchgeführten Gebäudeanalyse von den umliegenden Nachbargebäuden sei nachgewiesen worden, dass der Neubau in der Grundfläche sowie in der Gebäudehöhenentwicklung in das Quartier passe.