Auch die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. August 2022, die Beschwerde sei abzuweisen und der Gesamtbauentscheid vom 10. Juni 2022 sei zu bestätigen. Die Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft reichten am 29. September 2022 die Kostennote ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen