3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) reichte am 21. Juli 2022 eine Stellungnahme ein, ohne einen Antrag zu stellen. Mit Stellungnahme vom 11. August 2022 beantragt die Gemeinde die Beschwerdeabweisung, soweit darauf einzutreten sei. Auch die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 11. August 2022, die Beschwerde sei abzuweisen und der Gesamtbauentscheid vom 10. Juni 2022 sei zu bestätigen.