2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 10. Juni 2022 und machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben störe die Ortsbildstruktur und gefährde die Mauerseglerkolonie. Zudem würde der Schattenwurf erhöht und die freie Sicht gegen Süd-Südwest eingeschränkt, was zu einer Wertverminderung ihrer Liegenschaft führe.