1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 25. März 2021 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines 3-Familien- hauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 Strukturerhaltung (W2S) und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Im Verlauf des Baubewilligungsverfahrens wurde das Bauvorhaben mehrmals durch die Fachberatung Gestaltung der Gemeinde Spiez beurteilt.