Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.25 Die Gemeinde reichte zusammen mit der Bewilligung für die Grundstücksentwässerung die Beurteilung ihres GEP-Ingenieurs ein. Zudem äusserte sich der GEP-Ingenieur einlässlich zur Einsprache. Das Regierungsstatthalteramt durfte aufgrund der vorhandenen Akten auf das Einholen weiterer Berichte verzichten. Das rechtliche Gehör der Beschwerdeführenden wurde damit nicht verletzt.