Die Beschwerdegegnerin bringt vor, sie werde die Auflagen der Gewässerschutzbewilligung einhalten und in der Ausführungsplanung in ständigem Austausch mit der F.________ AG überprüfen, welches Regenwasser abgeleitet oder mit einer Versickerungsanlage und Speicherkörper abgeleitet werden könne. Vorliegend erfolgt die Ableitung des Dachwassers im Trennsystem in die Regenabwasserleitung. Wenn sich erweisen sollte, dass das auf den Terrassen anfallende Regenwasser im Garten nicht versickern kann und ebenfalls in die Regenabwasserleitung eingeleitet werden soll, wird die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde eine entsprechende Projektänderung einzureichen haben. Dies ist aber nicht Gegenstand des