c) Die F.________ AG äusserte in ihrem Bericht unter dem Titel «Bedingungen und Auflagen» Zweifel, ob die Sickerleistung des Bodens über der Tiefgarage ausreiche, um die Terrassen und Balkone zu entwässern. Die entsprechenden Berechnungen seien nachzuliefern. Es sei sicherzustellen, dass keine Oberflächenabflüsse auf benachbarte Parzellen und angrenzende Strassen gelangen könnten.24 Ihre nachfolgenden Ausführungen unter dem Titel «Versickerung» sind jedoch wenig kongruent mit dem Befund, dass eine Versickerung zweifelhaft sei. Vermutlich handelt es sich um Textbausteine, die teilweise auch nur die gesetzlichen Anforderungen wiedergeben.