Die Grundwasserabsenkung mit Ableitung des Baustellenabwassers ist zeitlich auf die Bauphase beschränkt. Die F.________ AG hielt fest, eine allfällige temporäre Einleitung von Baustellenabwasser könne problemlos in die Mischabwasserkanalisation aufgenommen werden.18 Nach den Ausführungen in Erwägung 2 besteht kein Anlass, an dieser Fachmeinung zu zweifeln.