f) Zur geplanten Liegenschaftsentwässerung hielt der GEP-Ingenieur fest,14 das Gebiet «E.________» sei im Jahr 2000 im Trennsystem erschlossen und 2007 mit der Erschliessung der Liegenschaften L.________weg 51-65 vervollständigt worden. Der im GEP berechnete theoretische Regenabwasseranfall im L.________weg habe sich dadurch merklich verringert. Diese Entlastung der Kanalisation im L.________weg sei im R-GEP noch nicht berücksichtigt worden. Die Regenabwasserkanalisation sei so dimensioniert, dass sie längerfristig alles Oberflächenwasser aus dem Gebiet «E.________» und «Im Städtchen» aufnehmen könne.