5. Das Rechtsamt bat die Gemeinde, Fragen zur Abwasserentsorgung zu beantworten bzw. durch ihren GEP2-Ingenieur beantworten zu lassen. Dem kam die Gemeinde mit Eingabe vom 26. September 2022 nach. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde und das Regierungsstatthalteramt verzichteten auf weitere Stellungnahmen. Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Eingabe vom 9. November 2022 und stellten weitere Beweisanträge. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen