4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde äusserte sich mit Stellungnahme vom 4. August 2022, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Das Regierungsstatthalteramt Seeland beantragt mit Stellungnahme vom 8. August 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegnerin stellt mit Beschwerdeantwort vom 9. August 2022 den gleichen Antrag.