3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid vom 8. Juni 2022 sei aufzuheben und das Baugesuch sei abzuweisen. Eventuell sei der Bauentscheid aufzuheben und die Sache zwecks Sicherstellung der genügenden Erschliessung bezüglich Ableitung des Abwassers an die Vorinstanz zurückzuweisen. Eventuell sei die Sache zwecks öffentlicher Publikation der Projektänderung bezüglich Ableitung des Abwassers (Einleiten in die Kanalisation statt Versickerung) an die Vorinstanz zurückzuweisen.