betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Seeland vom 8. Juni 2022 (eBau Nummer 2021-5595; 6 Reiheneinfamilienhäuser mit Einstellhalle) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 2. August 2021 respektive 15. September 2021 ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Erlach Grundbuchblatt Nr. K.________ und den Neubau von sechs Reiheneinfamilienhäusern mit Einstellhalle. Die Parzelle Nr. K.________ liegt in der Wohnzone 2-geschossig W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.