c) Bei einem Kassationsentscheid kann eine im Ergebnis obsiegende Partei gegenüber einer fehlbaren Behörde Anspruch auf einen Parteikostenbeitrag erheben, sofern sie den Verfahrensfehler gerügt hat.17 Dies ist hier nicht der Fall. Demnach ist der Beschwerdeführerin kein Parteikostenersatz zuzusprechen. III. Entscheid 1. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Sistierung des vorliegenden Beschwerdeverfahrens wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.