5. Zusammenfassung und Kosten a) Nach dem Gesagten kann die BVD die in der Beschwerde vorgebrachten Gründe nicht beurteilen; die richtige Beurteilung wird durch schwere Verfahrensmängel verunmöglicht. Die angefochtene Verfügung vom 1. Juni 2022 ist mitsamt dem zu ihrem Erlass führenden Verfahren, 13 Markus Müller, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 49 N. 73 14 Vgl. Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 3 N. 25 und 27 7/10 BVD 110/2022/110