Da sich die Frage nach der formellen Rechtmässigkeit der bestehenden Parkplätze im nördlichen Bereich der Parzelle Nr. F.________ auch als Vorfrage im Baubewilligungsverfahren Nr. 141/21 stellen kann – sofern überhaupt materiell über das Bauvorhaben zu befinden ist – drängt sich eine zeitliche Koordination des Baupolizei- und des Baubewilligungsverfahrens auf. Die Behörde verfügt diesbezüglich über einen Ermessensspielraum und kann die Sistierung eines Verfahrens in Betracht ziehen, wenn ansonsten in zwei parallel geführten Verfahren über die selbe (Vor-) Frage entschieden werden müsste.14 4. Sistierung