c) Das Baupolizeiverfahren ist gestützt auf das Feststellungsgesuch der Beschwerdeführerin sofort einzuleiten. Da sich die Frage nach der formellen Rechtmässigkeit der bestehenden Parkplätze im nördlichen Bereich der Parzelle Nr. F.________ auch als Vorfrage im Baubewilligungsverfahren Nr. 141/21 stellen kann – sofern überhaupt materiell über das Bauvorhaben zu befinden ist – drängt sich eine zeitliche Koordination des Baupolizei- und des Baubewilligungsverfahrens auf.