6/10 BVD 110/2022/110 Durchsetzung des rechtmässigen Zustands bedürfte.13 Mit einem Feststellungsentscheid wäre das Baupolizeiverfahren allenfalls dann abzuschliessen, wenn sich der bestehende Zustand als rechtmässig erweist. In allen anderen Fällen ist das Baupolizeiverfahren grundsätzlich mit einem Entscheid betreffend Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (allenfalls den Verzicht darauf) abzuschliessen.