Der Bauherrschaft wäre nötigenfalls Gelegenheit zur Projektänderung zu geben. Bei verbleibenden Meinungsdifferenzen über die Rechtmässigkeit der Parkplätze hätte die Baubewilligungsbehörde einen abschlägigen Bauentscheid zu fällen, der vor der Bauherrschaft angefochten werden könnte.