Mit der Einreichung eines Feststellungsbegehrens wird ein Verfahren auf Erlass einer Verfügung eingeleitet. Generell gilt, dass eine Feststellungsverfügung verlangen kann, wer ein spezifisches Feststellungsinteresse geltend zu machen vermag.10 Die gesuchstellende Partei trägt eine Behauptungs- und Substantiierungslast hinsichtlich des Feststellungsinteresses und ist zur Mitwirkung an der Feststellung der dafür massgebenden Sachumstände verpflichtet.11